DAV SEKTION RINGSEE e.V.
INGOLSTADT

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Rücktrittsrecht: Es steht Ihnen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Ausweises ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu - vorausgesetzt, es wurde noch keine Dienstleistung auf Grund der Mitgliedschaft in Anspruch genommen. Dazu genügt es, den noch nicht unterschriebenen und noch nicht vom Begleitschreiben entfernten Ausweis an die Sektion zurückzusenden. Haben Sie bislang nur einen vorläufigen Mitgliedsausweis erhalten, ist eine schriftliche Mitteilung ausreichend, die Rücksendung des vorläufigen Mitgliedsausweises ist nicht erforderlich.

 

Lebensalter: Es wird das bis zum 31.12. des Vorjahres erreichte Lebensalter zu Grunde gelegt.

 

Voraussetzungen für Ermäßigungen: nur auf Antrag u. ggf. Nachweis

ohne Nachweis: Ehe-/Partnerbeitrag, beitragsfreie Kinder/Behinderte im Haushalt: alle Mitglieder der Sektion Ringsee, gleiche Anschrift, eine gemeinsame Beitragszahlung, ein Panorama, ein Mitteilungsheft (kein Nachweis erforderlich)

auf Antrag: Ermäßigung ab 70 Jahre

gegen Nachweis: C-Mitgliedschaft, Bergwacht, Behinderte

Terminbindung: Eintritt ab 01.09.: Ermäßigung ca. 40 % des Regel-Jahresbeitrags für den Rest des laufenden Jahres

 

Aufnahmegebühr: Bei verschiedenen Mitglieder-Kategorien wird einmalig eine Aufnahmegebühr erhoben. Bei Anmeldung im laufenden Jahr, aber Eintritt zum 01.01. des Folgejahres, wird die Aufnahmegebühr sofort eingezogen, der Mitgliedsbeitrag aber erst am ersten Bankarbeitstag des Eintrittsjahres.

 

Mitgliedsausweis/Beitragszahlung/Leistungsanspruch: Unabhängig vom Eintrittsdatum ist immer der volle Jahresbeitrag zu entrichten. Vereinsjahr ist das Kalenderjahr. Bei  Eintritt ab 01.09. gilt ein ermäßigter Beitrag für den Rest des Eintrittsjahres. Jedes Mitglied erhält bei Bezahlung des Beitrags einen gültigen Mitgliedsausweis und für jedes Folgejahr wieder einen neuen. Nur wenn der Beitrag bezahlt ist und damit ein Mitgliedsausweis vorliegt besteht Versicherungsschutz und können DAV-Leistungen in Anspruch genommen werden. Der Beitragseinzug, ggf. mit Aufnahmegebühr, erfolgt bei unterjährigem Eintritt wenige Tage nach Anmeldung, bei Eintritt zum 01.01. (s.a. Aufnahmegebühr)und bei Folge-Jahresbeiträgen immer am ersten Bankarbeitstag des neuen Jahres. Sofern keine Bankrücklastschrift erfolgt, wird der Folgeausweis gedruckt und bis Ende Februar zugesandt. (s. Gültigkeitsangabe auf dem Ausweis).

 

Zahlungsform: Aus arbeitsökonomischen Gründen können wir nur den Lastschrifteinzug durch uns akzeptieren. Ausgenommen hiervon sind Mitglieder mit Anschrift und Kontoverbindung außerhalb des SEPA-Raumes. In diesen Fällen soll der Beitrag bis spätestens 31. Januar des laufenden Jahres an uns überwiesen werden. Eine Rechnungstellung durch uns erfolgt nicht. Als Zahlungsbeleg gilt generell der Mitgliedsausweis.

 

Beitragspflicht von Kindern ab 18 Jahre: Bei einer bestehenden Familienmitgliedschaft endet die Mitgliedschaft für Kinder und Jugendliche nicht automatisch mit dem 18. Lebensjahr, sondern ist weiterhin gültig, sofern sie nicht entsprechend o.g. Frist gekündigt wird.

 

Datenänderungen: Melden Sie bitte Änderungen Ihrer persönlichen Daten baldmöglichst an unsere Sektions-Geschäftsstelle, nicht nach München. Sofern sich daraus eine Beitragsänderung ergibt, wird diese aus Satzungs- und organisatorischen Gründen nur bei Meldung bis spätestens 30.09. des laufenden Jahres für das Folgejahr wirksam. Bankverbindungsänderungen müssen uns bis spätestens 15.12. mitgeteilt werden. Für fehlgeschlagene Lastschriften erheben die Banken ca. 5,00 € Rücklastgebühren pro beteiligter Bank, sofern uns kein Verschulden trifft, müssen wir Sie dann um Erstattung bitten.

 

Satzung: Mit Ihrer Mitgliedschaft erklären Sie auch die Satzung der DAV-Sektion Ringsee e.V. anzuerkennen.

 

Sektionswechsel: Ein Sektionswechsel ist jeder Zeit möglich. Aus juristischen Gründen müssen Sie, umständlicher weise, bei der zu verlassenden Sektion kündigen und bei der neuen wieder einen Aufnahmeantrag stellen. Von der gekündigten Sektion erhalten Sie eine Kündigungsbestätigung mit notwendigen Überweisungsdaten. Damit beantragen Sie bei der neuen Sektion die Aufnahme. Dieser Vorgang ist bei uns kostenfrei, Sie können sofort alle Leistungen unserer  Sektion nutzen. Gegebenenfalls  unterstützen wir Sie auch ohne Überweisung.

 

Kündigung: Kündigungen müssen schriftlich bis zum 30.09. mit Wirksamkeit zum 31.12. des laufenden Jahres erklärt werden. Personen über 18 Jahre können nur für sich selbst den Austritt erklären.

 

Datenschutz: Mit Ihrer Mitgliedschaft erklären Sie auch die Datenschutz-Regelungen der DAV-Sektion Ringsee e.V. anzuerkennen.

 

 

Haftung/Teilnahme an Veranstaltungen:

Alpin-sportliche Unternehmungen sind mit Risiken verbunden, die sich nicht vollständig ausschließen lassen. Über den bestehenden Versicherungsschutz im DAV, dem "Alpinen Sicherheits Service" ( ASS) hinausgehend, gelten die Regelungen der Haftungsbegrenzung nach Sektionssatzung.

Bei Veranstaltungen,  welche nicht von ausgebildeten Fachübungsleitern sondern von Organisatoren durchgeführt werden, findet keinerlei Führung durch die Organisatoren statt. Jeder Teilnehmer trägt bei diesen sein Risiko selbst und ist für das gute und sichere Gelingen der Veranstaltung verantwortlich.

Zusätzlich zu den hier genannten Bedingungen gelten die jeweiligen „Teilnahme-/ ggf. Stornobedingungen" der veranstaltenden Gruppe und die Angaben der einzelnen Ausschreibung.

Sofern in den Veranstaltungs-Ausschreibungen über die reine Organisations-, bzw. Führungsleistung der Sektion hinaus, Fremdleistungen vorausgebucht werden müssen (z.B. Transporte, Übernachtungen, etc.), beauftragt/en der/die Anmeldende/n die Sektion, diese zu vermitteln.

Bei Anmeldung von Kindern/Jugendlichen unter 18 Jahren ohne Teilnahme des/der Erziehungsberechtigten, ist eine gesonderte „Einverständnis-Erklärung“ original-unterschrieben an die Veranstaltungsorganisation/-leitung zu senden und mit dieser persönlich Kontakt aufzunehmen.